Studieren mit Kind

Studieren mit Kind

Junge Eltern, die noch an ihrer akademischen Laufbahn feilen werden es wissen: Studieren mit Kind ist nicht einfach. Die modernen Studiengänge verlangen in der Regel eine Studienleistung in Vollzeit. Das BaföG deckt häufig den Lebensbedarf nicht ab, Arbeit nebenher täte eigentlich Not. Und die Großeltern des Nachwuchses wohnen meist weit entfernt. Studieren mit Kind - unmöglich?

Nein, ganz sicher nicht. Aber schwierig. Zunächst sollte man sich im Vorfeld der Geburt bereits Gedanken machen, ob und welche Mittel gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Auch BaföG Empfänger haben beispielsweise einen Anspruch auf Finanzierung einer sogenannten Erstausstattung, sprich, eine finanzielle Leistung zur Anschaffung dringend benötigter Sachen für den Säugling. Aber Achtung: Der Antrag ist in der Regel nicht beim BaföG Amt zu stellen, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit.

Apropos BaföG. Auch hier sollten (werdende) Eltern frühestmöglich mit ihrem Sachbearbeiter das Gespräch suchen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kann in begrenztem Maße Vergünstigungen zugestehen, so etwa Erhöhungen des Leistungssatzes, aber auch eine Verlängerung der Bezugsdauer aus Gründen der Kindererziehung.

In Studiengängen mit Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Unentschuldigtes Fehlen wegen Krankheit des Kindes ist zwar verständlich, wird aber durch den Dozenten kaum toleriert werden. Freundliche Kommunikation des "Problems" kann hier Wunder wirken.

Man sollte auch daran denken, dass viele Universitäten eine eigene Kita mit Kinderkrippe unterhalten. Diese Uni-Kitas sind meistens ganz hervorragende Einrichtungen, in denen man sein Kind gern aufgehoben weiß. Und eine Kita werden die ambitionierten studentischen Eltern brauchen. Man sollte sich also frühzeitig informieren und anmelden, denn auch hier müssen bürokratische Hürden bewältigt werden, nicht zuletzt die Beantragung eines Kita - Gutscheins beim laut Wohnort oder -Bezirk der Eltern zuständigen Jugendamt.

Eine schöne Leistung, die es bis vor kurzem noch gab, ist leider gestrichen worden - das Elterngeld. Dieses braucht man also nicht mehr zu beantragen. Auch ein Entbindungsgeld von der Krankenkasse wird in der Regel nicht gezahlt.

Das Studieren mit Kind ist definitiv nicht einfach und erfordert eine Menge Geduld und Organisationstalent. Aber es lohnt sich, wenn man es mit Bedacht bewältigt und lernt, die schönen Seiten zu genießen.