Studenten Steuern

Studenten Steuern

Für was Studenten Steuern bezahlen sollen, könnte als Frage im Raum stehen. Denn im Regelfall haben Studenten nicht viel Geld zur Verfügung, eventuell ein wenig Bafög oder noch ein wenig Kleingeld von den Eltern. Da kommt man als Student schon in die Situation sich etwas an Geld dazu zu verdienen. Und dann noch Steuerkarte und Steuern bezahlen? Aber so, wie jeder andere auch, müssen Studenten Steuern erst bezahlen wenn Freigrenzen überschritten sind.

Daher sind zunächst erstmal die Freigrenzen zu betrachten. Seit Januar 2010 besteht eine Freigrenze von 8.004,00 Euro. Das bedeutet, dass jeder Student zunächst bis zu diesem Betrag im Jahr Geld dazu verdienen kann, ohne dass auch nur ein Student Steuern bezahlen muss. Aber es geht ja bei dem Lebensunterhalt manchmal nicht nur um die eventuellen Einnahmen nebenbei, sondern auch um das Kindergeld. Auch hier gilt die Grenze von Einnahmen in Höhe von 8.004,00 Euro, ohne dass das Kindergeld in Gefahr gerät. In diesem Zusammenhang ist auch noch zu erwähnen, dass nicht jeder Geldeingang beim Studenten Steuern verursachen könnte. Wenn ein Student Bafög erhält, ist dieser Betrag prinzipiell von der Steuer befreit. Das bedeutet, dass diese Beträge auch nicht zum Verdienst hinzu gerechnet werden.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Erträge aus Kapitalanlagen sehr wohl dem steuerlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Erträge aus Kapitalanlagen können Zinsen vom Sparbuch genauso sein, wie Gewinne aus Aktien oder Fonds. Auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, egal wie groß oder klein sie auch sein mögen, sind beim Finanzamt anzugeben. Und das sollte auch jeder beherzigen, damit für Studenten Steuern nicht zur Falle werden. Das Prinzip ehrlich sollte schon an oberster Stelle stehen, denn dank der heutigen Technik sind Überprüfungen durch das Finanzamt keine Mühe mehr.

Ein anderer Fall steht im Raum, wenn der Student einem Minijob nachgeht. Die Freigrenze wird da zwar nicht überschritten, aber um unnötige Verwaltungsakte zu vermeiden kann der Arbeitgeber auch ohne ausgefüllte Steuerkarte eine Pauschalsteuer von 2 % abführen. Etwas komplizierter wird es wenn ein Student mehreren Minijobs nachgeht. Dann können sogar Sozialabgaben fällig werden. Es ist daher anzuraten, vor Aufnahme eines oder mehrerer Minijobs sich aktuell sich genau zu informieren. Auskünfte sollten die Arbeitgeber dann geben können, oder man kann sich auch Informationen über das Internet bei der Minijobzentrale holen. Da aber gesetzliche Regelungen schnell mal geändert werden, ist eine Zeit nahe Information sehr wichtig. Wenn man das berücksichtigt können auch Studenten Steuern mit einem Lächeln begegnen.